Die Vinkulierung von GmbH-Geschäftsanteilen
Die beliebteste österreichische Gesellschaftsform stellt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dar. § 76 Abs 1 GmbHG normiert, dass GmbH-Geschäftsanteile frei übertragbar sind. So liegt es im Ermessen der Gesellschafter, ihre Gesellschaft in die jeweils eine oder andere Richtung mittels ihrer Satzung zu lenken. Die Praxis zeigt oft das Bedürfnis, solche Übertragungen von Geschäftsanteilen im Sinne einer vertraglichen Ausgestaltung zu ...